Was hat das Privacy Shield mit Design zu tun?

von Anne Suchy

 

Als Werbeagentur und Webdesigner freuen wir uns, wenn wir für die Gestaltung einer Website ein spannendes und individuelles Design anbieten können. Schriften sind dabei ein wichtiger Punkt. In den Anfängen des Webdesigns nahm man hier die Schrift, die man eh schon gekauft hatte, speicherte diese im entsprechenden Format auf dem lokalen Server und setzte sie von dort aus ein. War die Schrift nicht verfügbar, konnte man gegebenenfalls konvertieren, was aber rechtlich auch nicht immer einwandfrei war. Cloud- und Mietlösungen von verschiedenen Anbietern bieten hier eine Sicherheit in Bezug auf Lizenzen und die Verwendung der Schriften im Web. Gleichzeitig ermöglichen sie eine große Bandbreite an Schriftstilen und -schnitten. Sie bieten somit besonders Agenturen einen professionellen und bequemen Umgang mit Schriften im Web.

Doch hatte man sich nun über die Jahre auf die Lösung und Ihre Vorteile eingestellt, wurde diese auch schon wieder ins Wanken gebracht: Stichwort „Privacy Shield“. Seit Juli 2020 geistert das „gekippte Privacy Shield“ durchs Netz und scheucht uns alle auf.

 

Kurz zur Erklärung:

Das Privacy Shield war ein Abkommen zwischen der EU und den USA die (Vorgänger was „Safe Harbor“), das von 2016 bis 2020 die sichere Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU an US-Unternehmen regelte. US-Unternehmen konnten eine entsprechende Zertifizierung erwerben und kamen dann auf eine vom US-Handelsministerium geführte Liste. Im Rahmen des Privacy Shield reichte es offenbar aus, den User zu informieren, welche Dienste man nutzte und welche Daten erhoben wurden sowie ihm die Möglichkeit zu geben, dagegen einzuschreiten.

 

Mit der Ungültigkeit des Abkommens musste man sich die Frage neu stellen, wie man mit den gesamten Daten umgeht, die in die USA gesendet werden, um die Stabilität, Funktionalität und gute Optik einer Seite zu gewährleisten. Was wird tatsächlich benötigt und was kann ersetzt werden.

Viele Kunden dachten da: „Ok, dann benutzen wir jetzt ‚Matomo‘ und nicht mehr ‚Analytics‘ oder stellen ‚Google Maps‘ ab. Dann ist doch alles geritzt.“ Dass viele Elemente einer Website von Shoplösungen bis zu Schriften davon betroffen sind, ist vielen gar nicht klar. Hier kommen nun wieder neue Rechtsgrundlagen ins Spiel, mit denen der Seitenbetreiber sich auseinandersetzen muss. Wie das „berechtigte Interesse“ beim Erheben von Daten.

Auch wir arbeiten bei jedem Projekt neu an der besten Lösung für den Kunden.

 

Das heißt also aktuell für US-Dienste, den User nicht nur zu informieren, sondern seine Einwilligung für den jeweiligen Dienst abzufragen.

Das Thema „Consent Management Tool“ ist ja im Zusammenhang mit der DSGVO nicht neu, nur hatten wir das für die Darstellung von Schriften noch nicht auf dem Plan.

Das hat sich nun geändert. Werden Schriften verwendet, die auf einem Server in den USA gehostet werden, wird nun auch hier eine Einwilligung abgefragt. Tut der User dies nicht, sieht er die Seite mit seiner jeweiligen Systemschrift. Das ist nicht unbedingt schön, aber für alle, die jetzt nicht neue Schriften recherchieren und einbinden wollen, erst einmal wohl die einzige Lösung.

So sehen wir nun große Consent-Banner oder Cookie-Banner mit einem detaillierten Auswahl-Menü zum Aktivieren und Deaktivieren bestimmter Cookies. Laut einer Umfrage im Auftrag von Deutschlands größten E-Mail-Anbietern Web.de und GMX aus Mai 2020 fühlten sich auch vor dem Ende des Privacy Shield rund zwei Drittel der User von Cookie-Hinweisen genervt oder eingeschränkt. (https://newsroom.gmx.net/2020/05/23/zwei-jahre-dsgvo-63-prozent-der-deutschen-genervt-von-cookie-hinweisen/)

Ob es also nun die Lösung ist, immer mehr Einwilligungen einzuholen, die der User eigentlich kaum bewerten und überblicken kann und von denen er zum Großteil nur genervt ist, oder ob nun andere Unternehmen und andere Strukturen zum Zuge kommen, bleibt zu beobachten.

Wer entscheidet sich schon bewusst dafür, die Schrift der Seite darstellen zu lassen, Google Maps aber auszublenden? Wo leidet mit einer Systemschrift vom User vielleicht auch das Image des Unternehmens, das die Seite verantwortet?

So macht dieses scheinbar eher rechtlich abstrakte und technische Thema auch vor dem Design nicht Halt. In puncto Darstellung von Schriften plädiere ich in jedem Fall für „berechtigtes Interesse“.

 

09. Februar 2021 | Anne Suchy
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